REPARATURSERVICE Feinmechanik - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Ich erbringe sämtliche Lieferungen, Leistungen und Reparaturen ausschließlich unter Zugrundelegung meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Bestellung meiner Dienstleistung akzeptiert der Kunde meine AGBs. Den entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen meiner Kunden widerspreche ich ausdrücklich. Derartige Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn ich diesen nicht in jedem Einzelfall widerspreche. Ihre Anerkennung durch mich bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Für die Dauer der Arbeiten hat der Auftraggeber dem Service-Personal die erforderlichen Hilfskräfte und Hilfsmittel, wie Werkzeuge, Hebe- und Transportmittel, Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft oder dergleichen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Bedienung dieser Hilfsmittel erfolgt nur durch das Personal des Auftraggebers oder auf dessen Gefahr.
3. Preis, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Alle Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk/Lager einschließlich Verladung im Werk/Lager, jedoch ausschließlich Verpackung und Transport. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.
3.2 Die Zahlung ist zu leisten ohne jeden Abzug und zwar entsprechend meiner Auftragsbestätigung innerhalb 12 Tagen bezogen auf Rechnungsdatum. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber.
3.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen und/oder die Aufrechnung stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von mir anerkannt sind.
3.4 Ich berechne bei überschreiten der vereinbarten Zahlungsziele Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz nach §288 (2) BGB.

4. Reparaturzeiten, Lieferzeiten und Lieferfrist
4.1 Reparaturzeiten, Lieferzeiten und Lieferfristen bestimmen sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Der Beginn einer Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen, die Vorlage vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung durch den Kunden voraus.
4.2 Die Reparaturzeiten, Lieferzeiten und Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie anderen Ereignissen, wenn diese außerhalb meines Einflussbereichs liegen und von mir nicht zu vertreten sind. Ich werde dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
4.3 Wird die Reparatur, der Versand bzw. die Inbetriebnahme oder eine Abnahme, falls diese vereinbart ist, aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, nach Anzeige der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Erfolgt die Lagerung in meinem Werk/Lager, kann ich für jeden vollendeten Monat der Lagerung mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages als Aufwandsentschädigung berechnen, maximal aber 5% des Auftragswertes, zuzüglich der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Dem Kunden bleibt der Nachweis eröffnet, dass meinen Services kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle gelieferten Waren bleiben mein Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen sowie einschließlich der Forderungen, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Ich bin berechtigt, auf Grund des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware vom Kunden heraus zu verlangen, wenn ich vom Vertrag zurückgetreten bin.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese durch geeignetes Fachpersonal auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Der Zugang zur Vorbehaltsware muss mir oder einem von mir Bevollmächtigten jederzeit möglich sein.
5.3 Be- und Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware erfolgt für mich als Lieferant oder Hersteller i.S. von § 950 BGB, ohne mich zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware i.S. von Abschnitt 5.1. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Vorbehaltsware bleibt erhalten. Bei Verarbeitung oder Verbindung von Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes meiner Sache zu den anderen bearbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung. Der Kunde überträgt mir die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für mich.
5.4 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an mich in Höhe des mit mir vereinbarten Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Meine Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Ich werde von diesem Recht jedoch nicht Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
5.5 Zur Abtretung der Forderungen - einschließlich des Forderungsverkaufs an Factoring-Banken - ist der Kunde nur mit meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf mein Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an mich zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und mir die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
5.6 Der Kunde darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Von einer Beeinträchtigung durch Dritte muss mich der Kunde unverzüglich benachrichtigen.

6. Stornierung
Bei Stornierung seitens des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, an mich eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20% des Nettoauftragswertes zu zahlen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass mir kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ich bin berechtigt, einen etwaig höheren Schaden geltend zu machen.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
7.1 Erfüllungsorte sind bei Reparaturen oder Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen mein Lager, bei Reparaturen vor Ort das Ort des Einsatzes. Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Lippstadt. Ich bin jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
7.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Kunden gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

8. Teilunwirksamkeit, Datenschutz
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB nicht. In keinem Fall ist eine solche Bestimmung durch die AGB des Kunden zu ersetzen. Eine unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Bestimmung ersetzt.
8.2 Ich bin berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Kunden erhaltenen Daten unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern bzw. durch von mir beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.


REPARATURSERVICE Feinmechanik
Hirschberger Str. 28
59557 Lippstadt
Telefon: (02941) 827925
Telefax: (02941) 2047240
mail@remags.de
Geschäftsführer:
Kasimir Siemieniewicz
Spezialist für Maschinenreparatur

Stand: Januar 2005